CE-Kennzeichnung
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Unsere Dienstleistungen

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    Vorträge
    Firmeninterne Vorträge zur
    neuen Maschinen-Richtlinie, Funktionalen Sicherheit, wesentlichen
    Änderungen von Maschinen

    (weitere Informationen DSS@DSS-Siegmund.de)

    Beratung und GU Unterstützung
    bei Problemen mit Behörden, mit Lieferanten, bei der
    Anlagenabwicklung und Unterstützung bei Maschinen-/Anlagenabnahme
    (GU = Generalunternehmer)

    (weitere Informationen DSS@DSS-Siegmund.de)

    CE-Kennzeichnung für Maschinen/Anlagen
    und Technischen Erzeugnisse

    nach der neuen MA-EG-Richtlinie 2006/42/EG
    nach der ATEX-EG-Richtlinie 94/9/EG
    nach der DG-EG-Richtlinie 97/23/EG
    Unterstützung bei Fragen zu anderen EG-Richtlinien auf Anfrage

    (weitere Informationen DSS@DSS-Siegmund.de)

    Unterlagen für unvollständige Maschine
    nach der neuen Maschinen-Richtlinie (MA-RL)
    Die Elektrosteuerung gehört dann auch dazu und
    nicht mehr zur Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG

    (weitere Informationen DSS@DSS-Siegmund.de)

    Unterlagen für Umbauten an Maschinen
    nach Gerätesicherheitgesetz/9.GSGV
    lnterpretationspapier des BMA und der Länder zum
    Thema ,,Wesentliche Veränderungen von Maschinen"
    Bekanntmachung durch BMA vom 7. September 2000 - IIIc 3-39607-3 -

    (weitere Informationen DSS@DSS-Siegmund.de)

    Messungen an der Maschine
    Lärm-Messungen nach MA-RL (Vorgaben in der Richtlinie sind nachzuweisen)
    Beleuchtungs-Messungen (einschl. der Vorgaben an den Betreiber
    bezüglich Hallenbeleuchtung)
    Magnetfeld-Messungen (besonders bei starken eingebauten Magneten wichtig)

    (weitere Informationen DSS@DSS-Siegmund.de)

    Arbeitsschutzunterstützung
    Gefährdungsbeurteilung
    Betriebsanweisungen
    Gefahrstoffkataster
    Unterstützung bei BG-/Behörden-Beanstandungen

    (weitere Informationen DSS@DSS-Siegmund.de)

    Unterstützung bei Gutachten in Verbindung mit Unfällen
    erstellen von Gutachten entsprechend den obigen Themen
    (weitere Informationen DSS@DSS-Siegmund.de)

Ohne Übergangsfrist

Die Lieferzeit von Maschinen oder Anlagen beträgt oft mehr als
3-5 Monate (von der Bestellung bis zur Auslieferung).
Ab dem 29.12.2009 gilt die neue Maschinen-Richtlinie (Übergabe an den Benutzer oder Lagerlegung).

Aktualisieren Sie Ihre Unterlagen und verpassen Sie nicht den wichtigen Termin (weitere Infos)!

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Haben Sie Fragen zu diesem Thema, dann
senden Sie uns ein e-Mail,
wir geben Ihnen kurzfristig Antwort

DSS-Info@DSS-Siegmund.de

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rufen Sie uns einfach an
Telefon: 06073 - 62535

 

 

 
 

 

 last update: 25.07.2009 DSS-Siegmund GmbH