CE-Kennzeichnung
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Thema: CE-Kennzeichnung nach der neuen
Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG)

Es ist nur eine grobe Übersicht über die grundsätzlichen Reglungen.
(auf Wunsch senden wir Ihnen die Verordnung zu)

Die Einhaltung der EG-Richtlinien wurde in der Vergangenheit unterschiedlich in den EU-Ländern durch die nationalen Behörden gehandhabt.

Bei einer Überprüfung der EU über die Einhaltung von korrekter CE-Kennzeichnung an Maschinen und anderen Produkten kam die Behörde zu sehr ernüchternden Ergebnissen. Das veranlasste die EU zu neuen Vorgaben für die überwachenden Behörden der Länder und den benannten Stellen (Baumusterprüfungen).

Die genaue Einhaltung wird mit dem 1.1.2010 von der EU über die:

  • VERORDNUNG (EG) Nr. 765/2008
    Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten
  • und dem BESCHLUSS Nr. 768/2008/EG
    über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten

in Verbindung mit den Behörden in den einzelnen Ländern der EU überwacht.

Die EU-Kommission fordert im 1. Quartal 2010 einen ersten Bericht wie die Vorgaben in den 27 Ländern umgesetzt wurden.

In Verbindung mit diesen Vorgaben ist auch die neue Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG zu sehen.

Die Richtlinie wurde hauptsächlich wegen den folgenden Punkten:

  • genaue Vorgaben für den Ablauf der CE-Kennzeichnung,
  • die Vorgaben für Teilmaschinen
  • und Klarstellung von ungenauen Formulierungen überarbeitet.

Die Richtlinie ist vom 1. Buchstaben bis zum letzten Buchstaben über die 9.GPSGV in deutsches Recht umgesetzt und damit rechtsverbindlich.

Besonders zu beachten sind alle 3 Teile, d.h.

  • Erwägung nachstehender Gründe

Dieser Teil befasst sich mit den Gründen bezüglich dem Bedarf einer Überarbeitung und Ergänzung und umfasst 30 Positionen.

  • Verfügender Bereich
    das ist die Grundaussage der Richtlinie mit 29 Artikeln
  • Anhänge
    Anhänge I bis XII, die über Verweise an den verfügenden Teil angebunden sind.

Die genauere Einhaltung wird in der neuen Maschinen-RL im Artikel 5 in Verbindung mit Anhang I, Anhang VII Teil A, Betriebsanleitung, Artikel 12, Anhang II Teil 1 Abschnitt A, Artikel 16, Artikel 13
und in weiteren Richtlinien genau vorgegeben.

Die wichtigsten Punkte:

  • Risikobeurteilung (Gefährdungen)
  • Betriebsanleitung (Benutzerinformation)
  • Verifizierung/Validierung (interne Fertigungskontrolle)
  • Konformitätserklärung (behördlich gefordertes Dokument)
  • Hinterlegung der Unterlagen für eine Überprüfung
    (Technische Dokumentation für die Behörde)
  • CE-Kennzeichen
    (Größe und Platz des CE-Zeichens / Kennzeichnung des Produkts)
  • Erst danach: Auslieferung der Maschine
    (an den Kunden / Betreiber)

Der Betreiber muss nun eine Gefährdungsbeurteilung an der Maschine durchführen und die betrieblichen gesetzlichen Arbeitsschutz-Vorgaben beachten, erst danach erfolgt die Übergabe an den Arbeitnehmer.

 

Zu Überprüfungen kann es kommen:

  • Schutzklausel-Meldungen
  • RAPEX-Meldungen
    (Datenbank der Behörden im Internet, auch ICSMS)
  • Mitteilungen von:
    - anderen Bundesländern
    - Unfallversicherungsträgern
    - Unfallmeldungen
    - Veröffentlichungen in der Fachpresse
  • Beschwerden von Benutzern
  • Beschwerden von Herstellern über unlauteren Wettbewerb
  • Beschwerden von Verbrauchern

Als Reaktion diskutieren die Behörden folgende Maßnahmen:

  • Kontrolle der Unterlagen

beim Maschinenhersteller

beim Hersteller für den Eigenbedarf

  • Kontrolle der Unterlagen beim Betreiber
  • Kontrolle der Arbeitsschutzvorgaben des Betreibers

Jeder muss seinen Teil (gesetzeskonforme Dokumente) entsprechend vorlegen.

Die Behörde überprüft die Unterlagen und hat folgende Möglichkeiten:

  • Aufforderung des Herstellers oder Betreibers zur Korrektur der Mängel
  • Die Maschine ist still zusetzen, bis dies erfolgt ist (keine Produktion)
  • Information über die Datenbank an alle EU-Behörden
  • Aufforderung zur Überprüfung weiterer Niederlassungen / Kunden in allen EU-Ländern

 

Bedenken Sie, dass die Behörde Sie sofort fragt, an welchen Maschinen Sie solche Änderungen noch durchgeführt oder wohin Sie solche Maschinen in die EU geliefert haben (ab 1995).

 
     
 
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 last update: 25.07.2009 DSS-Siegmund GmbH