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Verordnung über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung (765/2008/EG) gilt für Artikel 95 + 133 

Es ist nur eine grobe Übersicht über die grundsätzlichen Reglungen.
(auf Wunsch senden wir Ihnen die Verordnung zu)

  • Anforderungen an das hohe Sicherheitsniveau
  • übergeordneter Rahmen an Regelungen und Grundsätze für den Schutz öffentlicher Interessen wie:
    - der Gesundheit
    - der Sicherheit
    - dem Verbraucherschutz
    - dem Umweltschutz, Anwendung verbessern.
  • vorhandene Vorschriften ergänzen und stärken
  • spezielle Vorschriften in bestehender Richtlinie sind nicht betroffen
  • spezielle Maßnahmen ergreifen
  • Regelung der Akkreditierung von benannten Stellen
  • einheitliche Durchsetzung der Harmonisierungsvorschriften
  • gemeinsames Informationssystem
  • Risikobewertung / Wirtschaftsakteure und Verantwortung
    — Hersteller / Bevollmächtigter
    — Einführer
    — Händler
  • Ab Artikel 16 - 26 gelten für Produkte, die unter Harmonierungsvorschriften fallen.
  • Ab Artikel 27 – 29 gilt für alle Produkte
  • Geltungsbereich ab 1. Januar 2010

Achtung

 
 

Die Verordnung gilt für alle EU-Länder ohne gesetzliche nationale Umsetzung ab den 1.1.2010

Die Verordnung ist die gesetzliche Grundlage für die Befugnisse der nationalen Behörden.
Sie verpflichtet die nationalen Aufsichtbehörden zum aktiven Handeln!

Aktualisieren Sie Ihre Unterlagen vorher und verpassen Sie nicht den wichtigen Termin!

(weitere Unterlagen über
DSS-Info@DSS-Siegmund.de anfordern)

 
     
 
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Haben Sie Fragen zu diesem Thema, dann
senden Sie uns ein e-Mail,
wir geben Ihnen kurzfristig Antwort

DSS-Info@DSS-Siegmund.de

oder

rufen Sie uns einfach an
Telefon: 06073 - 62535

 

 

 
 

 

 last update: 25.07.2009 DSS-Siegmund GmbH