Verordnung über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung (765/2008/EG) gilt für Artikel 95 + 133
Es ist nur eine grobe Übersicht über die grundsätzlichen Reglungen.
(auf Wunsch senden wir Ihnen die Verordnung zu)
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Anforderungen an das hohe Sicherheitsniveau
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übergeordneter Rahmen an Regelungen und Grundsätze für den Schutz öffentlicher Interessen wie:
- der Gesundheit
- der Sicherheit
- dem Verbraucherschutz
- dem Umweltschutz, Anwendung verbessern.
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vorhandene Vorschriften ergänzen und stärken
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spezielle Vorschriften in bestehender Richtlinie sind nicht betroffen
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spezielle Maßnahmen ergreifen
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Regelung der Akkreditierung von benannten Stellen
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einheitliche Durchsetzung der Harmonisierungsvorschriften
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gemeinsames Informationssystem
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Risikobewertung / Wirtschaftsakteure und Verantwortung
Hersteller / Bevollmächtigter
Einführer
Händler
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Ab Artikel 16 - 26 gelten für Produkte, die unter Harmonierungsvorschriften fallen.
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Ab Artikel 27 – 29 gilt für alle Produkte
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Geltungsbereich ab 1. Januar 2010
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