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nach der neuen Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG


Wir erstellen mit Ihnen die erforderlichen Unterlagen nach Artikel 5 für Maschinen und Artikel 13 für unvollständige Maschinen.
Hierzu gehört:
- Risikobeurteilung nach Anhang I
- Unterlagen für die Behörde, die zu hinterlegen sind
- Betriebsanleitung / Montageanleitung
- Vorlagen für die interne Fertigungskontrolle
- funktionale Sicherheit
- Konformitäts-/Einbau-Erklärung.

Weitere Vorgaben zum Konformitätsbewertungsverfahren sind in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 aufgeführt.

Erstellen Sie die CE-Kennzeichnung richtlinienkonform, denn damit vermeiden Sie spätere Regressansprüche und Ärger mit den Behörden.

Der Hersteller ist verprflichtet den Stand der Technik zum Zeitpunkt der Auslieferung der Maschine zu belegen, spätere Umbauten durch den Betreiber liegen nicht in seiner Verantwortung, deshalb ist die Ausführung der Unterlagen für die Behörde so wichtig.

» Lastaufnahmemittel
» Weitere Richtlinien




Lastaufnahmemittel

Wir unterstützen Sie bei der Konformitätserklärung für die Lastaufnahmemittel. Hier sind besonders die Lasten, Prüfungen, Zykluszeiten und Schweißzeugnisse vom Hersteller zu dokumentieren.

Wir erstellen mit Ihnen die erforderlichen Unterlagen.

Weitere Richtlinien

Entsprechend der Maschine können weitere EU-Richtlinien zu Anwendung kommen:
- ATEX-Richtlinie 94/9/EG
- DG-Richtlnie 97/23/EG
- Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG
- EMV-Richtlinie 2004/108/EG
- Bauprodukte-Richtlinie 89/106/EG.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Anwendung dieser Richtlinien und erstellen mit Ihnen die Unterlagen.