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Die Risikobeurteilung (oder Gefahrenanalyse in anderen Richtlinien) ist der wichtigste Baustein bei der CE-Kennzeichnung. Aus dieser werden später die Maßnahmen abgeleitet für die Schutzausrüstungen an der Maschine und Informationen in der Betriebsanleitung.

Die Richtlinie (2006/42/EG) schreibt die Erstellung zwingend in der Maschinen-Richtlinie im Artikel 5 für Maschinen vor.

Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
Der Hersteller oder sein Bevollmächtigter muss vor dem
Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten, für sie geltenden grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt.

Risikobeurteilung

Wir erstellen mit Ihnen die Risikobeurteilung für die Maschine nach:
- dem Anhang I der Maschinen-Richtlinie (2006/42/EG)
- der DIN EN ISO 12100-1 (Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze — Teil 1)
- der DIN EN ISO 12100-2 (Grundbegriffe, allgemeine Gestaltungsleitsätze — Teil 2:)
- der DIN EN ISO 14121-1 (Risikobeurteilung — Teil 1: Leitsätze)
und den für Ihre Maschine zur Zeit der Erstellung im Amtsblatt der EU gelisteten EN-Normen
(diese EN-Normen sind bei DSS auch griffbereit vorhanden)

Durch die gemeinsame Erstellung wird Ihr Personal automatisch geschult und kann diese Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Konstruktion der nächsten oder ähnlichen Maschinen anwenden.

Ohne die Risikobeurteilung darf keine Maschine in Betrieb genommen, eine Konformitätserklärung/Einbauerklärung ausgestellt oder das CE-Zeichen angebracht werden.