Beurteilung wesentliche Veränderung oder nicht!
Nach dem die Maschine vom Hersteller dem Betreiber übergeben wurde, übernimmt der Betreiber die Verantwortung für die ordnungsgemäße Bedienung, Wartung und Pflege (nach den Vorgaben des Herstellers) und bei Veränderungen an der Maschine die Verantwortung, ob es eine wesentliche Veränderung ist.
Dabei wird oft übersehen, dass er auch schnell zum Hersteller wird und die Maschinen-Richtlinie einhalten muss,
oder er hat die Veränderungen einer Fachfirma übergeben und als Bestätigungh eine Einbau- (früher Hersteller-) Erklärung erhalten mit dem Satz:
"Das die unvollständige Maschine erst dann in Betrieb genommen werden darf, wenn festgestellt wurde, dass die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen dieser Richtlinie entspricht."
Lassen Sie sich auf so etwas nicht ein und fordern Sie eine Konformitätserklärung von der Fachfirma in der diese die volle Verantwortung für den Umbau übernimmt (hierzu gibt es Vorlagen in EN-Normen).
Zum Auftrag für den Umbau gehört auch die Korrektur der Technischen Unterlagen.
