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DSS erstellt ihnen aus der Risikobeurteilung die Unterlagen für die Interne Fertigungskontrolle.

Eine genau festgelegt Dokumentation wird im
- Anhang VII Teil A für Maschinen
- Anhang VII Teil B für unvollständige Maschinen
vorgeschrieben.

Der Hersteller muss alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit durch den Herstellungsprozess gewährleistet ist,
dass die hergestellte Maschine mit den im Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen übereinstimmt und die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllt.

Mit diesem Anhang wird dem Hersteller die Verantwortung und die Beweispflicht auferlegt, das er nachweisen muss, dass er alle in der Risikobeurteilung aufgelisteten Gefährdungen entweder durch
- inhärente sichere Konstruktion
- technische Schutzmaßnahmen
- Benutzerinformationen
und genau in dieser Reihenfolge verhindert hat.

Diesen Nachweis muss er in der Technischen Dokumentation für die Behörde hinterlegen.

DSS hilft Ihnen gern diesen Punkt in Ihre internen Organisation zu integrieren, denn bei einem Unfall haben Sie keine Zeit dieses nachzuholen oder zu überarbeiten.