Risikoanalyse/Risikobewertung von elektrischen Betriebsmitteln
Die Risikoanalyse und -bewertung für elektrische Steuerungen ist Bestandteil der Risikobeurteilung nach MA-RL 2006/42/EG Anhang I.
Die Schutzziele der EU-Richtlinie 2014/35/EU über die Bereitstellung elektrischer Steuerungen zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (bekannt unter Niederspannungsrichtline) sind dabei einzuhalten.
Diese Richtlinie gilt für elektrische Steuerungen zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 V für Gleichstrom mit Ausnahme der Betriebsmittel und Bereiche, die in Anhang II aufgeführt sind.
Im Zusammenhang mit dieser EU-Richtlinie sind weitere EU-Richtlinien mit einzuhalten, je nach Ausführung und bestimmungsgemäßer Verwendung:
- 2014/30/EU EMV-Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit
- 2014/53/EU Funk-Richtlinie über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt
- 2011/65/EU Rohs-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
- 2012/19/EU Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
- 2006/66/EG Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren
Achtung: Mit dem Anbringen des CE-Zeichens bestätigen Sie der Behörde (Marktaufsicht), dass Sie alle für die Maschine zu beachtenden EU-Richtlinien angewendet und eingehalten haben.
Die EU-Richtlinien beziehen sich bei der Vermutung der Konformität (Stand der Technik) auf die Grundlage harmonisierter Normen oder Teile davon, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind.
Hierbei ist zu beachten:
- Auf der Konformitätserklärung für die Maschinenbauer erscheint die EU-Richtlinie 2014/35/EU nicht, da sie Bestandteil der Maschinen-Richtlinie ist. Die anderen angewandten Richtlinien jedoch schon.
- Bei externem Zukauf von elektrischen Steuerungen (Schaltschrank, Verkabelung, Inbetriebnahmen usw.) muss der externe Lieferant eine EU-Konformitätserklärung nach der EU-Richtlinie 2014/35/EU und auch für die anderen angewandten Richtlinien ausstellen. Wenn der Maschinenbauer keine korrekte EU-Konformitätserklärung erhält, übernimmt er automatisch die volle Verantwortung für die elektrischen Steuerungen mit der Bereitstellung der Maschine auf dem Markt.
- Für die Erstellung einer sicheren Steuerung benötigt der externe Lieferant
– die Spezifikation der Maschine
– die Risikobeurteilung der Maschine nach Anhang I der Maschinen-Richtlinie
– die Vorgaben für den einzuhaltenden Performance Level
– und, wenn erforderlich, weitere zusätzliche maschinenspezifische Informationen, die der Elektro-Konstrukteur benötigt.
Unsere Leistungen
Wir erstellen mit Ihnen
die Risikoanalyse und -bewertung für die elektrischen Steuerungen und für die zusätzlichen EU-Richtlinien, wenn diese zur Anwendung kommen.
Wir erstellen mit Ihnen
die Festlegung der erforderlichen Dokumente, die von der Marktaufsicht gefordert werden.
Was fordern die EU-Richtlinien?
Gegenstand und Geltungsbereich und damit was gehört nicht zu der Richtlinie oder wird von anderen EU-Richtlinien abgedeckt?
Was fordern die EU-Richtlinien?
Sicherheitsziele der EU-Richtlinien und Verantwortung der Marktteilnehmer.
Was fordern die EU-Richtlinien?
Interne Fertigungskontrolle – Was muss nach dem Konformitätsbewertungsverfahren beachtet und erstellt werden?
Was fordern die EU-Richtlinien?
Konformitätserklärung / CE-Kennzeichnung.