Sachverständiger für Maschinensicherheit,
Gutachten für Maschine, Anlage und Umbauten
Zum Gutachten gehört die Überprüfung der Zertifikate, der vorhandenen Zulieferdokumentation und Überprüfung der Maschine und Anlage.
Seit 2013 führen wir als Sachverständige für Maschinen und Anlagen Gutachten oder Inspektionen in Zusammenarbeit mit unseren Kunden zu folgenden Themen durch:
- Der Kauf einer gebrauchten Maschine, die zwischen der Erstinbetriebnahme und Verwendung verändert wurde. Die CE Kennzeichnung wird ungültig.
- Der Kauf einer Maschine oder Anlage aus dem Außereuropäischen Ausland. Es ist eine CE Kennzeichnung vorgeschrieben.
- Der Umbau einer Maschine. Es wird mindestens eine Risikobeurteilung mit den erforderlichen Dokumenten gefordert und die Kosten sind mit einzuplanen.
- Die Abnahme einer Maschine oder Anlage. Es wird immer mehr Kompetenz in Bezug auf Normen und Richtlinien verlangt.
Wir müssen bei Gutachten von Maschinen oft feststellen, dass
- Zertifikate fehlen
- Richtlinien und EN-Normen veraltet sind
- Prüfungen nicht belegt werden können
- Betriebsanleitungen nicht angepasst wurden
- Sicherheitsberechnungen nicht durchgeführt wurden
- Messungen nicht erfolgten.
Gehen Sie als Betreiber oder als Verantwortlicher bei Kauf oder Umbau kein Risiko ein und nehmen Sie sich fachliche Unterstützung hinzu.
Den Begriff „Altbestand“ gibt es schon seit längerem nicht mehr. Übergeben Sie Ihren Arbeitnehmern eine sichere Maschine / Anlage, wie in der Betriebssicherheitsverordnung gefordert ist.
Wir sind Sachverständige im Bereich Maschinensicherheit, insbesondere für CE Kennzeichnung und Beratung für Maschinen, Anlagen und Umbauten (z.B. Kombination von gebrauchten und neuen Maschinen). Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt.
Als Sachverständiger für Maschinen und Anlagen führe ich für Sie Gutachten von Maschine und Anlage durch. Der Aufwand ist im Verhältnis zur Investitionssumme gering. Geschätzt meist kleiner als 1%.
Durch die Zusammenarbeit mit DSS sparen Sie Zeit und können unser Wissen nutzen. Wir informieren Sie über die anzuwendenden Normen und Richtlinien.
Bei Gutachten wird Ihr Personal automatisch geschult und kann diese Erfahrungen und Erkenntnisse bei der Konstruktion der nächsten oder ähnlichen Maschinen anwenden.
Gutachten beim Kauf einer gebrauchten Maschine oder Anlage, die verändert wurde
- CE Kennzeichnung wird ungültig
- Beachtung oder Anpassung der Konstruktion und Risikobeurteilung.
- Verantwortlich ist der Betreiber, der die Maschine wieder in Verkehr bringt.
- Risikobeurteilung über die Änderung, eventuell ist eine neue Konformitätserklärung notwendig.
Gutachten beim Kauf einer Maschine oder Anlage aus dem Außereuropäischen Ausland
- CE Kennzeichnung ist vorgeschrieben.
- Prüfen, ob die EU-Standards eingehalten wurden.
- Verantwortlich ist der, der die Maschine einführt = Hersteller.
Gutachten beim Umbau einer Maschine oder Anlage
- Risikobeurteilung mit den erforderlichen Unterlagen wird gefordert.
-
Bei einer wesentlichen Veränderung
(z.B. Änderungen an der Sicherheits
technik) ist eine neue CE Kennzeichnung erforderlich.
Gutachten bei der Abnahme der Maschine oder Anlage
- Es fehlt häufig die Kompetenz bezüglich Richtlinien und Normen.
- Der nachträgliche Umbau oder die Nachrüstung ist teuer.
Gutachten beim Projektstart der Maschine oder Anlage
- Durch eine Risikobeurteilung werden die technischen Vorgehen festgelegt.
- Bei der Abnahme kann der Betreiber sich auf die Risikobeurteilung berufen. Eventuelle Änderungen sind vom Hersteller nachzurüsten.