Unsere Zertifizierungen & Sachverständige




Ihr Partner für CE-Kennzeichnungen in Deutschland
Ohne CE-Kennzeichnung darf eine Maschine in der EU weder in Verkehr gebracht noch in Betrieb genommen werden.
Wir unterstützen Ihre Entwicklung, Konstruktion und Dokumentation bei der CE-Kennzeichnung und erstellen die Unterlagen, die Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung verlangen: Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, technische Unterlagen und Konformitätserklärung.
Unsere Kunden sind Maschinen- und Anlagenbauer sowie Betreiber. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt. Unser Büro liegt in Babenhausen im Landkreis Darmstadt-Dieburg.
Ab dem 20. Januar 2027 gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Was sich ändert und wie Sie laufende Projekte vorbereiten, beschreiben wir auf der zugehörigen Seite.
Unsere Leistungen für Maschinen und Anlagen
Risikobeurteilung
Nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, Methodik EN ISO 12100.
Betriebs- und Montageanleitung
Betriebsanleitungen nach EN ISO 20607, Montageanleitungen für unvollständige Maschinen.
CE-Kennzeichnung
Für Einzelmaschinen, verkettete Anlagen und Gesamtheiten von Maschinen.
Konformitäts- und Einbauerklärung
Inhalt nach Anhang II der Maschinenrichtlinie, für vollständige und unvollständige Maschinen.
Funktionale Sicherheit
Performance Level nach EN ISO 13849-1, Validierung von Sicherheitsfunktionen.
Sicherheitstechnische Abnahme
Prüfung vor Inbetriebnahme, bei der Übergabe vom Lieferanten und nach Umbauten.
Umbau und wesentliche Veränderung
Bewertung, ob ein Umbau eine neue Konformitätsbewertung erfordert.
Sachverständigengutachten
Zur wesentlichen Veränderung, zu Gebraucht-, Import- und Altmaschinen.
ATEX
Explosionsschutz für Maschinen und Anlagen nach Richtlinie 2014/34/EU.

Warum DSS-Siegmund

Zertifizierter Sachverständiger
Die fachliche Leitung hat Thomas Langosch, zertifizierter Sachverständiger für Maschinensicherheit (EUcert-Zertifikat Nr. 1-18-1119) und Mitglied im BDSF.

Geprüft und unterschrieben
Jedes Dokument wird vor der Lieferung fachlich geprüft und unterschrieben. Für unsere Unterlagen stehen wir mit unserem Namen ein.

Mit Fundstelle
Anforderungen begründen wir mit Richtlinie, Verordnung oder Norm. So können Sie und die Marktüberwachung jede Maßnahme nachvollziehen.

EU-Rechtsakte, bei denen wir Sie unterstützen
Richtlinien und Verordnungen
- 2006/42/EG Maschinenrichtlinie (bis 19.01.2027)
- (EU) 2023/1230 Maschinenverordnung (ab 20.01.2027)
- 2014/35/EU Niederspannungsrichtlinie (elektrische Betriebsmittel)
- 2014/30/EU EMV-Richtlinie (elektromagnetische Verträglichkeit)
- 2014/53/EU Funkanlagenrichtlinie
- 2014/68/EU Druckgeräterichtlinie
- 2014/29/EU Einfache Druckbehälter
- 2014/34/EU ATEX-Richtlinie für Maschinen und Anlagen
- 2011/65/EU RoHS-Richtlinie (gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten)
- (EU) 2023/1542 Batterieverordnung
- (EU) 2023/988 Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Wir erstellen für Sie
Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen?
Unser kompetentes Team ist für Sie da.
Wir sind Dienstleister für CE-Kennzeichnung und Beratung im Bereich Maschinen, Anlagen und Umbauten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt.
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Unser Standort
D-64832 Babenhausen

Öffnungszeiten
Freitag: 8:00–14:00 Uhr
Sa & So: geschlossen






















