
ATEX für Maschine und Anlage
Wir erstellen und prüfen Explosionsschutz-Dokumentation für Anlagenbereiche mit brennbaren Gasen/Dämpfen oder Stäuben. Fokus: nachvollziehbare Zoneneinteilung, Bewertung von Zündgefahren, technische und organisatorische Maßnahmen und klare Restrisiken im Betrieb.
Typische Anwendungsfälle
Lösemittelhandling
Befüllen, Entleeren, Reinigen von Behältern und Anlagen
Absaugungen, Filter, Behälter
Rohrleitungen, Lüftungssysteme, Prozessbehälter
Pulverhandling/Staub
Big-Bag, Mischer, Siebe, Förderer, Schüttgutanlagen
Inertisierung/Spülen
Emissionsquellen, Leckage-Szenarien, Schutzgasanlagen
Was ist Explosionsschutz?
Eine Explosion ist eine schnell ablaufende Zerfallsreaktion oder Oxidationsreaktion mit plötzlichem Anstieg der Temperatur und des Druckes. Der Explosionsschutz ist ein Teilgebiet der Sicherheitstechnik (Technik, Anlagensicherheit).
Wichtige Unterscheidung: Betreiber vs. Hersteller
Im Explosionsschutz gibt es zwei unterschiedliche Regelwerke, die oft verwechselt werden:
ATEX 137 (Betriebsrichtlinie)
Richtlinie 1999/92/EG, umgesetzt in Gefahrstoffverordnung (Zonen, Explosionsschutzdokument) und BetrSichV (Prüfungen)
Für: Betreiber von Anlagen
- Zoneneinteilung vornehmen
- Explosionsschutzdokument erstellen
- Gefährdungsbeurteilung durchführen
- Organisatorische Maßnahmen festlegen
- Prüfkonzept entwickeln
Das bietet DSS-Siegmund an!
ATEX-Produktrichtlinie
Richtlinie 2014/34/EU (früher 94/9/EG, „ATEX 95“)
Für: Hersteller von Ex-Geräten
- Geräte-Zertifizierung (Ex d, Ex e, Ex i, etc.)
- Baumusterprüfung durch Benannte Stelle
- CE-Kennzeichnung für Ex-Geräte
- Konformitätserklärung nach 2014/34/EU
Nur bei Bedarf in Kooperation mit Benannten Stellen
Unser Schwerpunkt:
DSS-Siegmund unterstützt Sie als Betreiber bei Ihren Pflichten nach Gefahrstoffverordnung und BetrSichV (ATEX 137): Zoneneinteilung, Explosionsschutzdokumente, Gefährdungsbeurteilungen und Prüfkonzepte. Für Hersteller-Zertifizierungen nach 2014/34/EU arbeiten wir bei Bedarf mit Benannten Stellen zusammen.
Der Anlagenbetreiber fertigt ein Explosionsschutzdokument an, um die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (§ 6 Abs. 9) zu erfüllen. Es werden effektive technische und organisatorische Explosionsschutz Maßnahmen an der betreffenden Industrieanlage nachgewiesen. Hierzu werden Risikobeurteilungen / Gefährdungsbeurteilungen für die relevanten Anlagen durchgeführt.
Man unterscheidet zwischen primären, sekundären und tertiärem Explosionsschutz.
Der primäre Ex-Schutz beinhaltet alle Maßnahmen die eine Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre verhindern. Unter sekundärem Ex-Schutz versteht man alle Vorkehrungen die das Zünden einer gefährlichen Ex-Atmosphäre verhindern.
Bei dem tertiären Ex-Schutz werden die konstruktiven Maßnahmen behandelt. Diese sind dann notwendig, wenn eine Zündung eines gefährlichen Ex-Gemisches nicht ausreichend sicher verhindert werden kann.
Hierzu gehören:
- eine druckfeste oder druckstoßfeste Bauweise
- Druckentlastungs- und Druckausgleicheinrichtungen
- Explosionsunterdrückung durch Löscheinrichtungen
- Gefährdungsbeurteilung für den Schutz vor Explosionen
- Erstellen eines Explosionsschutzdokumentes und Erstellen eines Explosionsschutzkonzeptes. Das Explosionsschutzdokument muss nach Gefahrstoffverordnung durch den Betreiber vor Aufnahme der Tätigkeit vorliegen.
- Erstellung von Explosionsschutzgutachten / Sachverständigengutachten / Gerichtsgutachten ( u.a. Elektrostatik, Gasexplosion, Staubexplosion, Zündbereiche, Lüftung)
- Erstellung von Unterlagen für Konformitätserklärungen nach 2014/34/EU in Zusammenarbeit mit dem Hersteller
- Risikoanalysen nach EN 1127-1 und Zündgefahrenbewertungen nach EN ISO 80079-36 (früher EN 13463-1)
Explosionsschutzaufgaben (Prüfung, Beratung Dokumentation) wurden für eine große Anzahl von Anlagen:
- in der Chemieindustrie,
- holzverarbeitende Industrie,
- Lackieranlagen,
- Mühlen (Mehl, Zucker),
- Lageranlagen,
- Biogasanlagen und sonstiger Industrieanlagen,
als zur Prüfung befähigte Person für den Explosionsschutz nach BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 durchgeführt.
Maschinen für explosionsgefährdete Bereiche
Soll eine Maschine in einer Ex-Zone eingesetzt werden, gilt neben dem Maschinenrecht die Produktrichtlinie 2014/34/EU. Der Hersteller muss dann auch nicht elektrische Zündquellen bewerten, etwa heiße Oberflächen, mechanische Funken oder elektrostatische Aufladung. Maßgeblich sind EN 1127-1 für die Grundlagen und EN ISO 80079-36 und EN ISO 80079-37 für nicht elektrische Geräte; sie haben die frühere EN 13463-1 abgelöst.
Kategorie 3 (Zone 2/22)
Interne Fertigungskontrolle durch den Hersteller, ohne notifizierte Stelle.
Kategorie 2 (Zone 1/21)
Für nicht elektrische Geräte interne Fertigungskontrolle und Übermittlung der technischen Unterlagen an eine notifizierte Stelle; für elektrische Geräte EU-Baumusterprüfung.
Kategorie 1 (Zone 0/20)
EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle und Überwachung der Fertigung.
Die Ex-Kennzeichnung auf dem Typenschild nennt Gerätegruppe, Kategorie, Atmosphäre und Zündschutzart, bei nicht elektrischen Geräten zum Beispiel „II 2G Ex h IIB T4 Gb“. Wir bewerten die Zündgefahren der Maschine als Teil der Risikobeurteilung und stimmen das Vorgehen bei Kategorie 1 und 2 mit der notifizierten Stelle ab.
Ex-Zonen: Einteilung und Bedeutung
Die Einteilung in Ex-Zonen erfolgt aufgrund der Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre. Sie ist Aufgabe des Betreibers und in Anhang I Nr. 1.7 der Gefahrstoffverordnung geregelt. Die Stundenangaben in der Tabelle sind verbreitete Orientierungswerte aus der Praxis, keine Vorgabe der Verordnung.
Zonen für brennbare Gase, Dämpfe und Nebel
| Zone | Beschreibung | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Zone 0 | Gefährliche Ex-Atmosphäre ständig, langzeitig oder häufig vorhanden | Dauerhaft / > 1000 h/Jahr |
| Zone 1 | Gefährliche Ex-Atmosphäre gelegentlich im Normalbetrieb | Gelegentlich / 10-1000 h/Jahr |
| Zone 2 | Gefährliche Ex-Atmosphäre nur selten und kurzzeitig | Selten / < 10 h/Jahr |
Zonen für brennbare Stäube
| Zone | Beschreibung | Häufigkeit |
|---|---|---|
| Zone 20 | Gefährliche Ex-Atmosphäre in Form einer Staubwolke ständig oder langzeitig | Dauerhaft |
| Zone 21 | Gefährliche Ex-Atmosphäre gelegentlich als Staubwolke | Gelegentlich |
| Zone 22 | Gefährliche Ex-Atmosphäre selten und nur kurzzeitig als Staubwolke | Selten |
Zündquellen und Mindestzündenergie
Zur Zündung einer explosionsfähigen Atmosphäre wird die Zufuhr einer ausreichenden Energie benötigt.
Typische Mindestzündenergien:
- Wasserstoff: ca. 0,02 mJ (sehr niedrig!)
- Methan: ca. 0,28 mJ
- Benzin-Dämpfe: ca. 0,24 mJ
- Mehlstaub: ca. 10-30 mJ
- Holzstaub: ca. 10-100 mJ
- Aluminiumstaub: ca. 10-50 mJ
Mögliche Zündquellen nach EN 1127-1:
Elektrische Zündquellen
- Funken an elektrischen Kontakten
- Elektrostatische Entladungen
- Kathodischer Korrosionsschutz
- Blitzschlag
Thermische Zündquellen
- Heiße Oberflächen
- Heiße Gase und Flüssigkeiten
- Selbstentzündung von Stäuben
- Adiabatische Kompression
Mechanische Zündquellen
- Mechanische Funken (Schlag, Reibung)
- Reibungswärme
- Schlagfunken
- Ultraschall
Chemische Zündquellen
- Exotherme Reaktionen
- Flammen und heiße Gase
- Selbstentzündung
Organisatorische Explosionsschutzmaßnahmen
Neben technischen Maßnahmen sind organisatorische Vorkehrungen essentiell für einen wirksamen Explosionsschutz:
Dokumentation & Planung
- Explosionsschutzdokument erstellen und aktualisieren
- Zonenpläne erstellen und kennzeichnen
- Betriebsanweisungen für Ex-Bereiche
- Prüfung und Wartungspläne festlegen
Schulung & Unterweisung
- Regelmäßige Mitarbeiterschulungen
- Unterweisung für Ex-Bereiche
- Koordination mit Fremdfirmen
- Notfall- und Räumungsübungen
Prüfung & Wartung
- Prüfung vor Inbetriebnahme
- Wiederkehrende Prüfungen durch befähigte Person
- Wartung von Ex-Schutzeinrichtungen
- Dokumentation aller Prüfungen
Arbeitsfreigabe & Erlaubnis
- Erlaubnisscheinverfahren für Feuergefährliche Arbeiten
- Heißarbeits-Genehmigungen
- Freimess- und Freigabeverfahren
- Kontrollierte Zugangsregelungen
Prüfkonzept für Ex-Anlagen
Regelmäßige Prüfungen nach BetrSichV:
Prüfung vor Inbetriebnahme
Prüfung durch befähigte Person oder ZÜS vor erstmaliger Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen
Wiederkehrende Prüfungen
Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung, höchstens jedoch alle sechs Jahre für die Anlage auf Explosionssicherheit und alle drei Jahre für Geräte, Schutzsysteme und Sicherheitseinrichtungen (BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5)
Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
Nach Unfällen, Schäden, Naturereignissen oder längerem Stillstand
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
So läuft's ab
Stoffdaten & Betriebszustände
SDB auswerten, Temperaturen, Drücke, Mengenströme und Stoffeigenschaften (Flammpunkt, Explosionsgrenzen) erfassen.
Freisetzungsgrade/Quellen
Freisetzungsquellen identifizieren und bewerten: normal/selten/störungsbedingt (Grundlage für Zoneneinteilung).
Zoneneinteilung
Ex-Zonen klassifizieren (0/1/2 für Gase bzw. 20/21/22 für Stäube) basierend auf Häufigkeit und Dauer.
Zündgefahrenbewertung
Zündquellen systematisch prüfen: elektrische Betriebsmittel, heiße Oberflächen, Elektrostatik, mechanische Funken.
Maßnahmenpaket
Primäre, sekundäre, tertiäre Schutzmaßnahmen definieren plus organisatorische Maßnahmen (Schulung, Prüfung).
Dokumentation & Prüfkonzept
Explosionsschutzdokument erstellen, Betriebsanweisungen formulieren, Prüfintervalle und Unterweisungen festlegen.
Was erhalten Sie von uns?
Explosionsschutzdokument
Strukturierter Bericht mit Gefährdungsbeurteilung, Zoneneinteilung und Maßnahmen
Zoneneinteilungsplan
Textliche Beschreibung plus Layout-Markierung der Ex-Zonen (falls Layout vorhanden)
Zündquellen-/Zündgefahrenbewertung
Systematische Bewertung aller Zündquellen inkl. Maßnahmenliste und Verantwortlichkeiten
Betrieb/Organisation-Anforderungen
Vorgaben für Unterweisung, Instandhaltung, Prüfanforderungen, Betriebsanweisungen
Bestandscheck (optional)
Prüfung vorhandener Geräte-/Betriebsmittel-Kennzeichnung auf Zonen-Eignung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für eine fundierte Ex-Schutz-Bewertung benötigen wir:
- Sicherheitsdatenblätter (SDB) aller relevanten Stoffe
- Prozessbeschreibung (Betriebsarten, Reinigungen, Störungen, Leckage-Szenarien)
- Layout/Ex-Bereich-Skizze, Lüftung/Absaugung (falls vorhanden)
- Anlagen-/Rohrleitungsplan (wenn vorhanden)
- Liste eingesetzter Betriebsmittel im Ex-Bereich (elektrisch/mechanisch)
- Messwerte/Erfahrungen (z.B. Konzentrationsmessungen), falls vorhanden
Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen?
Unser kompetentes Team ist für Sie da.
Wir sind Dienstleister für CE-Kennzeichnung und Beratung im Bereich Maschinen, Anlagen und Umbauten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt.
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