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Hinweise zur Maschinen-Richtlinie

Hinweise zur Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG

Diese Richtlinie wurde bereits nach dem neuen Rechtsrahmen, wie im Leitfaden „Blue Guide 2014" beschrieben, erstellt.

Im Leitfaden „Blue Guide" finden Sie das Kapitel mit den EU-Richtlinien für Technische Produkte, zu denen auch Maschinen gehören. Außerdem eine kurze Info über den Inhalt der weiteren Kapitel.

Hierbei ist die Risikobeurteilung nach Anhang I der Richtlinie in Verbindung mit der Grundnorm für Maschinen (DIN EN ISO 12100:2010) die wichtigste Grundlage.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Norm im Text auf viele weitere EN-Normen verweist, wenn diese in Verbindung mit der Maschine zur Anwendung kommen. Mit der Unterschrift unter die Konformitätserklärung wird die Einhaltung des aktuellen Stands der Technik bestätigt.

Eine Maschine / komplexe Anlage besteht meist aus vielen Komponenten, die zu einer Einheit zusammengefügt werden. z. B.

Maschine Komponenten
  • Maschinen mit CE + Konformitätserklärung + Betriebsanleitung
  • unvollständige Maschinen ohne CE + Einbauerklärung + Montageanleitung (evtl. Bedienung, Wartung?)
  • bereits vorhandene Maschinen, die wieder integriert werden sollen
  • Schaltschränke / Steuerungen aus eigener Produktion
  • Schaltschränke / Steuerungen von ext. Firma zugekauft
  • EMV, bezogen auf die Maschine
  • EMV, bezogen auf die Umgebung
  • Funkanlagen / Bauteile (z. B. WLAN) mit Konformitätserklärung + Dokumentation
  • ATEX (explosive Atmosphäre), bezogen auf die Maschine
  • ATEX (explosive Atmosphäre), bezogen auf die Umgebung
  • Steuerungen, bezogen auf die funktionale Sicherheit (Not Halt, Lichtschranken, …)
  • Schnittstellen mit anderen Maschinen (Energie, Signale, Dämpfe/Stäube, …)
  • Druckbehälter, die eingebaut werden (Konformitätserklärung + Dokumentation)
  • Druckgeräte/Rohre, die eingebaut werden (Konformitätserklärung + Dokumentation)
  • Geräuschemission, auch bei Verwendung im Freien

um nur die wichtigsten Stichworte zu nennen.

Alle Konformitätserklärungen sollen in einem Dokument (Ordner) in der Sprache des Anwenderlandes zusammengeführt werden. Die Sicherheitsinformationen müssen für den Anwender leicht verständlich sein.

In der Konformitätserklärung wird die Angabe einer EN-Norm gefordert und damit der „Stand der Technik" (siehe 4. Abschnitt „Blue Guide 2014" und siehe Anhang II der Maschinen-Richtlinie

Teil A: EG-Konformitätserklärung für eine Maschine, sowie

Teil B: Erklärung für den Einbau einer unvollständigen Maschine

Punkt 4: Anzugeben sind die Referenzen laut Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union;

Besonders die Verwendung von Maschinen aus dem außereuropäischen Ausland legen dem Einführer besondere Pflichten auf, die zu beachten sind.

Das hier Aufgeführte unterzeichnen Sie (als korrekt ausgeführt und in der Dokumentation hinterlegt zur Einsicht durch die Marktaufsicht) mit Ihrer Unterschrift unter der Konformitätserklärung.Dabei ist eine korrekte Risikobeurteilung mit anschließend ausgearbeiteter Betriebsanleitung (Dokumentation) und Nennung eines Bevollmächtigten der das überwacht der Schlüssel zum Erfolg.

Konformitätserklärung

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