
Hinweise zu EU-Richtlinien
Wer eine Maschine baut, umbaut oder in die EU einführt, muss zuerst klären, welche Rechtsakte gelten und wer welche Pflichten trägt. Auf diesen Seiten haben wir die Grundlagen zusammengestellt, mit den Fundstellen in den Rechtstexten.
Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bis dahin gilt die Richtlinie. Für Maschinen, die bis zum 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, bleibt sie maßgeblich.
Welche Regeln gelten für mein Produkt?
Was ist eine Maschine?
Die Definition nach Artikel 2 der Maschinenrichtlinie, mit Beispielen und der Abgrenzung zur unvollständigen Maschine.
Ratgeber Risikobeurteilung
Ablauf nach EN ISO 12100, 3-Stufen-Methode, Inhalt, Abgrenzung zur Gefährdungsbeurteilung und häufige Fehler.
EU-Richtlinien
Übersicht der Richtlinien und Verordnungen mit CE-Kennzeichnung, die für Maschinen und Produkte in Frage kommen.
Spezielle Richtlinien
Wann Aufzugsrichtlinie, PSA-Verordnung, Spielzeugrecht, ATEX oder Druckgeräterichtlinie statt oder neben der Maschinenrichtlinie gelten.
Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Anwendungsbereich, Anhänge und Herstellerpflichten der Richtlinie, die bis zum 19. Januar 2027 gilt.
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
Was sich ab dem 20. Januar 2027 ändert und wie Sie laufende Projekte darauf vorbereiten.
Leitfaden „Blue Guide“
Die Auslegung der EU-Kommission zu Inverkehrbringen, Wirtschaftsakteuren, Konformitätsbewertung und Marktüberwachung.
Wer trägt welche Pflichten?
Verwandte Themen
Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Die Verordnung (EU) 2023/988 für Verbraucherprodukte, die keinem speziellen Rechtsakt unterliegen.
UKCA
Der aktuelle Stand zu CE und UKCA beim Export nach Großbritannien und Nordirland.
BetrSichV
Pflichten des Betreibers nach der Betriebssicherheitsverordnung, etwa bei Altmaschinen und Umbauten.
Von der Information zum fertigen Nachweis
Die Hinweise ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Welche Rechtsakte für Ihr Produkt gelten, klären wir im Rahmen einer Beratung. Die Nachweise selbst, von der Risikobeurteilung über die Betriebsanleitung bis zur CE-Kennzeichnung, finden Sie unter CE Leistungen.
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