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Arbeiter an Maschine mit Werkzeug

Hinweise zu EU-Richtlinien

Wer eine Maschine baut, umbaut oder in die EU einführt, muss zuerst klären, welche Rechtsakte gelten und wer welche Pflichten trägt. Auf diesen Seiten haben wir die Grundlagen zusammengestellt, mit den Fundstellen in den Rechtstexten.

Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bis dahin gilt die Richtlinie. Für Maschinen, die bis zum 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, bleibt sie maßgeblich.

Welche Regeln gelten für mein Produkt?

Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung

Wer trägt welche Pflichten?

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Von der Information zum fertigen Nachweis

Die Hinweise ersetzen keine Prüfung im Einzelfall. Welche Rechtsakte für Ihr Produkt gelten, klären wir im Rahmen einer Beratung. Die Nachweise selbst, von der Risikobeurteilung über die Betriebsanleitung bis zur CE-Kennzeichnung, finden Sie unter CE Leistungen.

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Unser kompetentes Team ist für Sie da.

Wir sind Dienstleister für CE-Kennzeichnung und Beratung im Bereich Maschinen, Anlagen und Umbauten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt.

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