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Produktsicherheit nach der EU-Produktsicherheitsverordnung GPSR

EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (Verordnung (EU) 2023/988, englisch General Product Safety Regulation, kurz GPSR) bringt einige wichtige Änderungen mit sich, um die Sicherheit von Verbraucherprodukten zu verbessern. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt die bisherige Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit.

Für welche Produkte gilt die GPSR?

Die GPSR gilt für Verbraucherprodukte, also für Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können. Sie erfasst neue, gebrauchte und reparierte Produkte und ausdrücklich auch den Verkauf über das Internet.

  • Produkte ohne eigene EU-Vorschriften, etwa viele Haushalts- und Freizeitartikel, unterliegen vollständig der GPSR.
  • Produkte mit eigenen EU-Vorschriften, etwa Maschinen, Elektrogeräte oder Spielzeug, unterliegen zuerst diesen Vorschriften. Die GPSR greift ergänzend für Risiken und Pflichten, die dort nicht geregelt sind.
  • Gewerbliche Produkte fallen darunter, wenn absehbar ist, dass sie auch an Verbraucher gelangen, zum Beispiel Werkzeuge oder Gartengeräte.

Was ist neu gegenüber der alten Richtlinie?

  • Erweiterter Anwendungsbereich: Die Verordnung gilt für alle Verbraucherprodukte, einschließlich solcher, die online verkauft werden.
  • Neue Sicherheitskriterien: Es werden zusätzliche Kriterien für die Beurteilung der Produktsicherheit eingeführt, wie z.B. Cybersicherheitsmerkmale und die Attraktivität für Kinder.
  • Pflichten der Wirtschaftsakteure: Hersteller, Importeure und Händler müssen umfassendere Risikoanalysen durchführen und technische Unterlagen erstellen.
  • Verantwortliche Person in der EU: Ein Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn ein Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU dafür verantwortlich ist.
  • Online-Marktplätze: Betreiber von Online-Marktplätzen haben spezifische Pflichten, um die Sicherheit der angebotenen Produkte zu gewährleisten.
  • Verbraucherrechte: Die Rechte der Verbraucher werden gestärkt, insbesondere im Hinblick auf Rückrufe und Sicherheitswarnungen.

Pflichten der Hersteller

Interne Risikoanalyse und technische Unterlagen

Vor dem Inverkehrbringen analysiert der Hersteller die Risiken des Produkts und dokumentiert sie in technischen Unterlagen. Die Unterlagen sind aktuell zu halten und zehn Jahre lang für die Behörden bereitzuhalten.

Kennzeichnung

Auf dem Produkt stehen Typ-, Chargen- oder Seriennummer, dazu Name, Postanschrift und eine elektronische Kontaktadresse des Herstellers. Ist das auf dem Produkt nicht möglich, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument.

Anleitung und Sicherheitsinformationen

Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in einer Sprache, die die Verbraucher im jeweiligen Land leicht verstehen. In Deutschland also auf Deutsch.

Unfälle und Rückrufe

Unfälle mit dem Produkt und gefährliche Produkte sind den Behörden über das Safety Business Gateway der EU zu melden. Für Rückrufe gelten feste Vorgaben an die Rückrufanzeige und die Abhilfe für die Verbraucher.

Online-Handel und Importeure

Wer Produkte im Fernabsatz anbietet, muss im Angebot selbst nach Art. 19 GPSR bestimmte Angaben machen:

  • Name, Postanschrift und elektronische Adresse des Herstellers
  • bei Herstellern außerhalb der EU die Angaben der verantwortlichen Person in der EU
  • Angaben zur Identifizierung des Produkts, einschließlich einer Abbildung und der Produktart
  • Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der Sprache des Verbrauchers

Importeure prüfen, ob der Hersteller seine Pflichten erfüllt hat, und geben zusätzlich ihre eigenen Kontaktdaten an. Mehr dazu unter Pflichten für Einführer und Importeure und CE-Bevollmächtigter.

GPSR, CE-Kennzeichnung und Maschinen

Die GPSR kennt kein CE-Zeichen und keine Konformitätserklärung. Für Maschinen und Elektrogeräte bleiben die CE-Kennzeichnung und die Richtlinien wie die Niederspannungsrichtlinie maßgeblich. Werden solche Produkte auch an Verbraucher verkauft, kommen die Pflichten der GPSR hinzu, soweit die speziellen Vorschriften sie nicht schon abdecken, etwa bei der Angabe einer elektronischen Kontaktadresse oder den Angaben im Online-Shop.

Unsere Leistungen

  • Prüfung, ob und in welchem Umfang die GPSR für Ihr Produkt gilt
  • Interne Risikoanalyse und technische Unterlagen nach GPSR, bei Elektrogeräten zusammen mit der Risikoanalyse nach den Produktrichtlinien
  • Sicherheitsinformationen und Gebrauchsanleitung in verständlicher Sprache, auf Wunsch mit Übersetzung
  • Prüfung von Kennzeichnung und Online-Angaben

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Unser kompetentes Team ist für Sie da.

Wir sind Dienstleister für CE-Kennzeichnung und Beratung im Bereich Maschinen, Anlagen und Umbauten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt.

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