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Beratung zur CE-Kennzeichnung an einer Maschine

Beratung für Maschinen, Anlagen und Umbauten

Die CE Kennzeichnung ist ein „MUSS" bei dem Verkauf von Maschine und Anlage in der EU.

Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt vom Anlass ab. Wählen Sie Ihre Situation. Zu jedem Anlass finden Sie die Seiten, auf denen wir Vorgehen und Leistungen im Einzelnen beschreiben. Alle Leistungen im Überblick finden Sie unter CE Leistungen.

Was ist Ihr Anlass?

Sie bauen eine neue Maschine oder Anlage

Für Sondermaschinen, Serienmaschinen und verkettete Anlagen brauchen Sie Risikobeurteilung, Betriebsanleitung, technische Unterlagen und EU-Konformitätserklärung. Am günstigsten ist es, mit der Risikobeurteilung schon in der Konstruktion zu beginnen.

Sie liefern eine unvollständige Maschine

Roboter, Vorrichtungen oder Baugruppen, die erst beim Kunden zur Maschine werden, erhalten eine Montageanleitung und eine EU-Einbauerklärung statt Betriebsanleitung und CE-Zeichen.

Sie bauen eine Maschine um

Entscheidend ist, ob der Umbau eine wesentliche Veränderung ist. Dann gilt die Maschine als neu und braucht eine neue CE-Kennzeichnung. Andernfalls sichert der Betreiber die Änderung im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung ab.

Sie kaufen eine neue oder gebrauchte Maschine

Vor der Abnahme prüfen, ob Unterlagen und Schutzeinrichtungen vollständig sind, spart Nachbesserungen nach der Bezahlung. Bei gebrauchten Maschinen kommt die Frage hinzu, ob sie seit der Erstinbetriebnahme verändert wurden.

Sie importieren eine Maschine aus einem Drittland

Eine Maschine, die erstmals in der EU bereitgestellt wird, braucht das vollständige Konformitätsbewertungsverfahren, auch wenn sie gebraucht ist. Hersteller außerhalb der EU können einen Bevollmächtigten benennen.

Sie betreiben ältere Maschinen

Einen pauschalen Bestandsschutz gibt es nicht. Wir beurteilen Altmaschinen nach den Mindestanforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und leiten die nötigen Nachrüstungen ab.

Die Behörde oder ein Kunde fragt nach Unterlagen

Die Marktüberwachung kann die technischen Unterlagen anfordern, Kunden verlangen oft die Konformitätserklärung oder ein „CE-Zertifikat". Wir prüfen, was vorliegt, ergänzen, was fehlt, und unterstützen Sie gegenüber der Behörde.

So arbeiten wir mit Ihnen

Beratung

Bezüglich Stand der Technik und Ausführung, auch schon in der Konstruktion.

Unterstützung

Erstellen der gewünschten Unterlagen bei Engpässen.

Komplette Erstellung

Übernahme der kompletten Dokumentation für Ihren Betrieb.

Prüfung

Überprüfen der von Ihnen oder den Lieferanten erstellten Unterlagen auf korrekte Ausführung, Gutachten über zugekaufte Maschinen.

Behörden

Beratung und Unterstützung bei Behörden.

Die CE Kennzeichnung beinhaltet:

  • Risikobeurteilung,
  • Elektrische Betriebsmittel (Schaltschränke),
  • Funktionale Sicherheit,
  • Betriebsanleitung,
  • technische Unterlagen, die der Behörde auf Verlangen vorzulegen sind,
  • Konformitätserklärung, bei Bauprodukten Leistungserklärung,
  • Technische Übersetzungen.

Unter EU-Richtlinien finden Sie Hinweise zu weiteren Richtlinien, die zu beachten sind, und unter „Was ist eine Maschine?" die Definition nach Maschinenrichtlinie.

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen?

Unser kompetentes Team ist für Sie da.

Wir sind Dienstleister für CE-Kennzeichnung und Beratung im Bereich Maschinen, Anlagen und Umbauten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt.

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