
Dienstleistungen
CE Schulungen / Seminare und Workshops
Nachdem wir die Unterlagen zur CE-Kennzeichnung der Maschine erstellt haben, bieten wir Ihnen zusätzlich die Schulung Ihres Personals in einem Seminar / Workshop an, bei dem wir gemeinsam für eine ähnliche Maschine die
CE-Konformitätsunterlagen erstellen.
Dabei werden die Unterlagen bezogen auf die EU-Richtlinien und EN-Normen erläutert.
Die Vorgehensweise ist für Ihre Mitarbeiter durch das Lernen an der eigenen bekannten Maschine leichter als in einer normalen CE-Schulung in einer Gruppe mit unterschiedlichen Teilnehmern und Produkten.
Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Pro Thema ist ein Zeitaufwand von 4 Stunden geplant. Der Vortrag dauert 1–2 Stunden, der Workshop 2–3 Stunden. Die Teilnehmer erhalten im Anschluss eine Teilnahmebescheinigung für die abgeschlossene CE-Schulung.
Themen:
- Risikobeurteilung
- Betriebsanleitung
- Funktionale Sicherheit
- Elektrische Betriebsmittel (Schaltschrank)
- Interne Fertigungskontrolle
Die erstellten Unterlagen sind praxisorientiert. Ihr Unternehmen hat stets einen Ansprechpartner bei Fragen oder speziellen Kundenwünschen zum Thema CE-Kennzeichnung (z. B. überarbeitete EU-Richtlinien und EN-Normen).
Messungen
Wir unterstützen Sie bei den Messungen von:
Messungen wurden nicht durchgeführt
- damit wird die Maschinen-Richtlinie Anhang I nicht erfüllt
- hohes Risiko, nachträgliche Prüfungen auch an ausgelieferten Maschinen und Anlagen
Messungen wurden nicht korrekt durchgeführt z. B. Kalibrierung
- Beanstandung der Messergebnisse
- Risiko einer Nachprüfung
Messungen korrekt durchgeführt
- bei Regressansprüchen Dritter ein Nachweis
- geringes Risiko der Haftung
Der Hersteller einer Maschine muss eine Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 durchführen. Dabei sind auch Lärm, Beleuchtung, Magnetfelder und elektromagnetische Verträglichkeit zu beurteilen. Aus diesem Grund müssen Messungen durchgeführt werden.
Die Maschine muss nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anhang I und EMV-Richtlinie 2014/30/EU Anhang I so konstruiert und gebaut sein, dass:
- die Geräuschemission so gering wie möglich ist. Für die Betriebsanleitung gelten feste Angabepflichten (Maschinenrichtlinie Anhang I Nr. 1.7.4.2 u), ab 20.01.2027 Maschinenverordnung Anhang III Nr. 1.7.4.2 v)): Liegt der A-bewertete Emissions-Schalldruckpegel an den Arbeitsplätzen über 70 dB(A), ist der Wert anzugeben, sonst genügt die Angabe „LpA ≤ 70 dB(A)“. Über 80 dB(A) ist zusätzlich der Schallleistungspegel LWA anzugeben, über 130 dB(C) der C-bewertete Spitzenschalldruckpegel. Gemessen wird nach EN ISO 11202 und EN ISO 3746 bzw. EN ISO 3744, angegeben nach EN ISO 4871 mit Messunsicherheit. Davon zu trennen sind die Auslösewerte von 80 und 85 dB(A) der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung: Sie betreffen den Betreiber und die Lärmexposition seiner Beschäftigten, nicht die Konstruktion der Maschine.
- Reicht die übliche Umgebungsbeleuchtung für ein sicheres Arbeiten nicht aus, muss die Maschine nach Anhang I Nr. 1.1.4 der Maschinenrichtlinie eine integrierte Beleuchtung haben. Die Anforderungen beschreibt DIN EN 1837. Welche Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz nötig ist, hängt von der Sehaufgabe ab; für den Betreiber nennt die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 Mindestwerte je Tätigkeit.
- Magnetfelder entstehen durch hohe Ströme, etwa an Schweiß- und Induktionsanlagen. Der Hersteller muss die Strahlung nach Anhang I Nr. 1.5.10 der Maschinenrichtlinie begrenzen und bewertet sie nach EN 12198-1. Für die Beschäftigten gilt die Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) mit den Technischen Regeln TREMF. Besonders zu schützen sind Personen mit aktiven Implantaten wie Herzschrittmachern.
- Bei der Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) muss die Einsatzumgebung angegeben werden. Dies wird in Störaussendung oder Störbeeinflussung und in Industriebereich oder Gewerbebereich unterschieden.
Die Maschine muss sicher konstruiert sein.
Kann dies nicht gewährleistet werden, müssen technische Schutzmaßnahmen und Informationen in der Betriebsanleitung oder an der Maschine angebracht werden. Messprotokolle gehören zu den technischen Unterlagen des Herstellers und sind mit ihnen mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Die 30-jährige Aufbewahrungsfrist für Lärmmessergebnisse aus der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung gilt für den Arbeitgeber, nicht für den Hersteller.
Nutzen Sie unser Wissen! Die gesparte Zeit durch die Zusammenarbeit mit DSS-Siegmund GmbH können Sie anderweitig verwenden. Wir führen mit Ihnen die Messungen an Maschine und Anlage durch und informieren Sie über die anzuwendenden Normen und Richtlinien. Die gemeinsame Durchführung von Messungen schult automatisch Ihr Personal. Die Erfahrungen und Erkenntnisse führen bei der Konstruktion der nächsten oder ähnlichen Maschinen zu einem weiteren Vorteil.
Technische Übersetzungen & Industrie 4.0 / CE Für Kollaborierende Roboter
Technische Übersetzungen
Wir erstellen für Sie fachgerechte technische Übersetzungen Ihrer Betriebsanleitungen und Dokumentationen in nahezu alle Sprachen. Seit 1990 führen wir Technische Übersetzungen in Verbindung mit der CE-Kennzeichnung mit Übersetzungsbüros und freien Übersetzern durch.
Nach DIN EN 82079-1 oder der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG müssen Betriebsanleitungen in der Amtssprache des Landes beiliegen, in dem die Maschine oder Anlage in Verkehr gebracht wird.
Zu einer CE-gekennzeichneten Maschine oder technischem Produkt gehört eine erstklassige, sachlich und fachlich korrekte technische Übersetzung der Originalanleitung. Unsere Übersetzer verfügen über sprachliche und textliche Kompetenz in der Ausgangs- und Zielsprache und kulturelle und fachliche Erfahrung.
Unsere Leistungen:
Unsere erfahrenen Übersetzer übersetzen in Ihrer jeweiligen Muttersprache. Wir bieten Ihnen folgende Sprachen an:
Chinesisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch
Weitere Sprachen auf Anfrage.
Ablauf:
Schicken Sie uns Ihr Dokument (Word, Excel, PowerPoint etc.) und geben Sie die gewünschte Zielsprache an. Wir analysieren den Text und erstellen Ihnen ein Angebot mit Preis und Lieferdatum. Bei Textwiederholungen und wiederverwendbaren Übersetzungen in Modulen erhalten Sie einen Preisnachlass.
Industrie 4.0 & Cobots
„Integrierte Fertigungssysteme, Roboteranlagen, kollaborierende Roboter“: Schlagwörter, die die aktuelle Entwicklung prägen.
Für den Produktherstellungsprozess bedeutet Industrie 4.0 eine intelligente vernetzte Prozesskette. Diese besteht meist aus:
- Rohstoffanlieferung
- Bearbeitung durch vernetzte Maschinen
- Verbindung durch Roboter
- Transport (vielleicht selbstständig fahrende Flurförderzeuge)
- Arbeitsplätze für Mensch-Roboter-Kollaboration (Cobots)
Da diese Prozessabläufe oft automatisch ablaufen, sind die entsprechenden Risikobeurteilungen, Sicherheitseinrichtungen und Dokumentationen essenziell wichtig.
Seit 1990 erstellen wir die Vorlagen für die Interne Fertigungskontrolle zur CE-Kennzeichnung sowie die CE-Konformitätserklärung. Bei der Erstellung der Risikobeurteilung, Funktionalen Sicherheit und Betriebsanleitung unterstützen wir Sie, inklusive der Auswahl der EU-gelisteten EN-Normen.
Unsere Schwerpunkte:
- CE-Kennzeichnung für Cobot-Systeme / MRK
- Risikobeurteilung für Mensch-Roboter-Kollaboration
- Messung von Kraft und Druck bei Cobots (a.A)
- Schnittstellenbetrachtung Industrie 4.0
- Interne Fertigungskontrolle
Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen?
Unser kompetentes Team ist für Sie da.
Wir sind Dienstleister für CE-Kennzeichnung und Beratung im Bereich Maschinen, Anlagen und Umbauten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt.
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