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Fachmann bei der Risikobeurteilung einer Maschine nach DIN EN ISO 12100

Risikobeurteilung für Maschinen, Anlagen und Umbauten

Wir erstellen Risikobeurteilungen nach EN ISO 12100 für Maschinen und Anlagen: nachvollziehbar, prüffähig und passend zur Konformitätsbewertung. Ergebnis ist eine dokumentierte Gefährdungsanalyse mit Risikominderung (inhärent/technisch/organisatorisch) sowie einer klaren Restgefahrenliste für Betriebsanleitung und Betreiber.

Die Risikobeurteilung ist die Grundlage der CE-Kennzeichnung. Aus ihr ergibt sich, welche Schutzmaßnahmen die Maschine braucht, welche Sicherheitsfunktionen welchen Performance Level erreichen müssen und welche Warnhinweise in die Betriebsanleitung gehören. Fachlich verantwortet wird sie bei uns von Thomas Langosch, zertifizierter Sachverständiger für Maschinensicherheit (EUcert-Zertifikat Nr. 1-18-1119, Mitglied im BDSF).

Stand: 28. Oktober 2026 · Fachlich geprüft von Thomas Langosch am 27. Oktober 2026

Für wen ist das relevant?

  • ▸Hersteller und Inverkehrbringer von Maschinen/Anlagen
  • ▸Integratoren (z.B. Roboterzellen, verkettete Linien, IMS)
  • ▸Betreiber bei Umbau/Retrofit (Abgrenzung zur BetrSichV-GBU möglich)
  • ▸Importeure und Händler, die Maschinen aus Drittländern erstmals in der EU bereitstellen

Wann ist eine Risikobeurteilung Pflicht?

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Anhang I, Allgemeine Grundsätze Nr. 1) und die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 (Anhang III) verpflichten den Hersteller, vor dem Inverkehrbringen eine Risikobeurteilung vorzunehmen und die Maschine unter Berücksichtigung ihrer Ergebnisse zu konstruieren und zu bauen. Die Risikobeurteilung ist Bestandteil der technischen Unterlagen. Das betrifft insbesondere:

Neumaschine, Sondermaschine, Serienmaschine

Vor der ersten CE-Kennzeichnung und dem Inverkehrbringen, auch bei Einzelanfertigungen und Maschinen, die ein Unternehmen für den eigenen Gebrauch baut.

Umbau, Retrofit, Leistungsänderung

Wer eine Maschine wesentlich verändert, übernimmt die Pflichten eines Herstellers. Ob eine Änderung wesentlich ist, beurteilen wir vorab, siehe BetrSichV und wesentliche Veränderung.

Verkettete Anlagen und Gesamtheiten von Maschinen

Wer Roboter, Fördertechnik und Einzelmaschinen zu einer Anlage verbindet, braucht eine Risikobeurteilung der Gesamtheit einschließlich der Schnittstellen.

Unvollständige Maschinen

Auch für unvollständige Maschinen gehört eine Risikobeurteilung in die speziellen technischen Unterlagen. Sie ist Grundlage für Montageanleitung und Einbauerklärung.

Import aus Drittländern

Neue und gebrauchte Maschinen, die erstmals auf dem EU-Markt bereitgestellt werden, durchlaufen das Konformitätsbewertungsverfahren wie eine Neumaschine. Mehr dazu unter Pflichten für Einführer und Importeure.

Behörden- und Kundenanforderungen

Nachforderung durch die Marktüberwachung, Audit-Vorbereitung oder Kunden, die eine nachvollziehbare Risikobeurteilung als Lieferbestandteil verlangen.

Neue Maschinenverordnung ab 2027

Ab dem 20. Januar 2027 ersetzt die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bis zum 19.01.2027 gilt weiterhin die Maschinenrichtlinie; nach der Verordnung kann vorher keine Konformität erklärt werden. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Maschine in Verkehr gebracht wird.

→ Mehr zur neuen Maschinenverordnung erfahren

Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikobeurteilung: die Begriffe

Die drei Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet. EN ISO 12100 unterscheidet sie:

  • Risikoanalyse: Festlegung der Grenzen der Maschine, Identifizierung der Gefährdungen und Risikoeinschätzung.
  • Risikobewertung: die Entscheidung, ob das eingeschätzte Risiko hinreichend gemindert ist oder weitere Maßnahmen nötig sind.
  • Risikobeurteilung: der Gesamtprozess aus Risikoanalyse und Risikobewertung. Er wird mit der Risikominderung so lange wiederholt, bis das verbleibende Risiko vertretbar ist.

Davon zu trennen ist die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und BetrSichV. Sie ist Pflicht des Betreibers und betrachtet den konkreten Arbeitsplatz, nicht die Konstruktion der Maschine. Ausführlich erklärt im Ratgeber Risikobeurteilung nach EN ISO 12100.

Ablauf der Risikobeurteilung einer Maschine nach EN ISO 12100

Das Vorgehen nach EN ISO 12100

Bei einer Risikobeurteilung hat der Hersteller oder Inverkehrbringer:

  • die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen;
  • die Gefährdungen, die von der Maschine ausgehen können, zu ermitteln;
  • die Schwere möglicher Verletzungen oder Gesundheitsschäden und der Wahrscheinlichkeit des Eintretens abzuschätzen;
  • die Gefährdungen auszuschalten oder Schutzmaßnahmen bis hin zur funktionalen Sicherheit anzuwenden.

So läuft's ab

1

Grenzen der Maschine festlegen

Verwendungsgrenzen, räumliche und zeitliche Grenzen: bestimmungsgemäße Verwendung, vorhersehbare Fehlanwendung, Benutzergruppen, Betriebsarten und Schnittstellen zur Umgebung.

2

Gefährdungen identifizieren

Systematisch über alle Lebensphasen (Transport, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Rüsten, Reinigung, Störungsbeseitigung, Instandhaltung, Demontage) anhand des Gefährdungskatalogs in EN ISO 12100 Anhang B: mechanisch, elektrisch, thermisch, Lärm, Vibration, Strahlung, Stoffe, Ergonomie.

3

Risiko einschätzen

Je Gefährdung bewerten wir Schadensausmaß (vier Stufen) und Eintrittswahrscheinlichkeit (drei Stufen) und ordnen eine Risikoklasse von RK 1 bis RK 4 zu, vor und nach den Schutzmaßnahmen.

4

Risiko mindern

Nach der 3-Stufen-Methode: inhärent sichere Konstruktion, technische Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen, Benutzerinformation. Für Sicherheitsfunktionen legen wir den erforderlichen Performance Level (PLr) über den Risikographen der EN ISO 13849-1 fest.

5

Abgleich mit den Sicherheitsanforderungen

Wir prüfen jede grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung aus Anhang I der Maschinenrichtlinie bzw. Anhang III der Maschinenverordnung und halten fest, wodurch sie erfüllt ist.

6

Dokumentieren und übergeben

Prüffähiges Dokument mit Normenverzeichnis, Risikotabellen, Maßnahmenliste und Restgefahrenliste für die Betriebsanleitung.

Was die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 an der Risikobeurteilung ändert

Die Methodik nach EN ISO 12100 bleibt. Neu sind Gefährdungen, die in einer Risikobeurteilung nach Maschinenverordnung ausdrücklich betrachtet werden müssen:

  • Schutz gegen Korrumpierung (Anhang III Nr. 1.1.9): Ein Zugriff über Netzwerk, Fernwartung oder USB darf nicht zu gefährlichen Situationen führen. Eingriffe in sicherheitsrelevante Software müssen nachweisbar sein.
  • Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen (Anhang III Nr. 1.2.1): Die Anforderungen schließen böswillige Versuche Dritter ein.
  • Selbstentwickelndes Verhalten: Bei Maschinen, deren Verhalten sich im Betrieb verändert (zum Beispiel durch maschinelles Lernen), sind auch die Gefährdungen aus dieser vorgesehenen Entwicklung zu beurteilen.
  • Wesentliche Veränderung: Die Verordnung beschreibt erstmals verbindlich, wann eine Veränderung wesentlich ist und wer danach die Herstellerpflichten trägt.

Wir beurteilen deshalb schon heute die Cybersicherheit jeder Maschine mit, auch bei klassischen Maschinen ohne Netzwerkanschluss. Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht werden, müssen die Maschinenverordnung erfüllen. Details zur neuen Rechtslage finden Sie auf unserer Seite zur Maschinenverordnung (EU) 2023/1230.

Weitere Rechtsvorschriften, die wir mitprüfen

Eine Maschine fällt selten nur unter die Maschinenrichtlinie. In der Risikobeurteilung klären wir, welche weiteren Vorschriften gelten:

  • Elektrische Gefährdungen: Die Schutzziele der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU gelten für Maschinen über Anhang I Nr. 1.5.1 der Maschinenrichtlinie
  • Funktionale Sicherheit nach EN ISO 13849-1 bzw. EN IEC 62061
  • EMV-Richtlinie 2014/30/EU, bei Funkmodulen die Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU
  • ATEX-Richtlinie 2014/34/EU bei explosionsgefährdeten Bereichen
  • Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU bei Druckbehältern und Rohrleitungen
  • je nach Ausführung RoHS-Richtlinie 2011/65/EU und Batterieverordnung (EU) 2023/1542

Unsere Leistungen

Wir erstellen mit Ihnen die Risikobeurteilung für die Maschine nach:

  • DIN EN ISO 12100:2011-03 (Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung)
  • Anhang I der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bzw. Anhang III der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
  • allen im Amtsblatt der EU gelisteten EN-Normen, die zur Zeit der Erstellung auf Ihre Maschine zutreffen und anzuwenden sind (diese EN-Normen sind bei DSS griffbereit vorhanden), einschließlich der maschinenspezifischen Typ-C-Normen

Auf Wunsch übernehmen wir die Folgeleistungen aus derselben Hand:

Mechanische Baugruppe einer Maschine bei der Gefährdungsanalyse

Warum die Risikobeurteilung am Anfang der Konstruktion stehen sollte

Je später die Risikobeurteilung beginnt, desto teurer wird jede Änderung. Wird sie erst zur Inbetriebnahme erstellt, lassen sich Gefährdungen oft nur noch mit nachgerüsteten Schutzeinrichtungen und Warnhinweisen beherrschen.

Risikobeurteilung erst mit der Inbetriebnahme

Aufwand der Anpassung sehr hoch und teils unmöglich

hohes Risiko für den Hersteller

Risikobeurteilung während der Projektierung / Konstruktion

Nichtbeachtung bei der Konstruktion

erhöhtes Risiko für den Hersteller (Umkonstruktion)

Risikobeurteilung mit Start der Projektierung

Beachtung oder Anpassung der Konstruktion und Risikobeurteilung

geringes Risiko, Reduzierung der Kosten bei der Herstellung

Schauen Sie sich hier unser Erklärvideo an

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Was erhalten Sie von uns?

Risikobeurteilung (strukturierte Tabellen)

Vollständige Dokumentation je Gefährdung mit Risikoklasse vor und nach den Schutzmaßnahmen

Normen- und Vorschriftenverzeichnis

Angewandte Richtlinien, Verordnungen und harmonisierte Normen mit Ausgabestand

Abgleich der grundlegenden Anforderungen

Jede Anforderung aus Anhang I MRL bzw. Anhang III MVO mit Bewertung, ob und wodurch sie erfüllt ist

Maßnahmenliste

Inkl. Verantwortlichkeit, Status, Priorisierung und Terminplanung

Restgefahrenliste

Mit Benutzerinformationen, Warnhinweisen und PSA-Anforderungen für die Betriebsanleitung

Schnittstellen-/Abgrenzungsbeschreibung

Klare Abgrenzung Integrator/Betreiber bei verketteten Anlagen

Sicherheitsfunktionsliste mit PLr

Als Übergang zur Bewertung nach EN ISO 13849-1

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine fundierte Risikobeurteilung benötigen wir:

  • Maschinenbeschreibung / Prozessbeschreibung (Verwendungszweck, Funktionen)
  • Layout/Aufstellplan, Sicherheitsbereiche, Zugangswege
  • Stromlaufpläne/Schaltpläne (falls bereits vorhanden)
  • Pneumatik/Hydraulikplan (falls vorhanden)
  • Stückliste der sicherheitsrelevanten Komponenten
  • Fotos/Video der Maschine oder Vor-Ort-Begehung (bevorzugt)
  • Bestehende Betriebsanleitung / Warnhinweise (falls vorhanden)

Beispiel und Checkliste zum Herunterladen

Wie eine Risikobeurteilung aufgebaut ist, zeigt unser Beispiel für eine erfundene pneumatische Einpressvorrichtung mit Zweihandbedienung. Es ist ein gekürzter Auszug mit Beispielwerten und ersetzt nicht die Risikobeurteilung Ihrer Maschine.

Wovon der Aufwand abhängt

Eine Risikobeurteilung für eine einfache Einzelmaschine ist ein anderer Auftrag als die für eine verkettete Anlage mit mehreren Robotern. Den Aufwand bestimmen vor allem:

  • Größe und Komplexität der Maschine, Zahl der Baugruppen und Betriebsarten
  • Zahl der Sicherheitsfunktionen und ob eine PL-Berechnung dazugehört
  • Stand der Unterlagen: Liegen Stromlaufpläne, Pneumatikpläne und Stücklisten vor oder müssen Angaben erst erhoben werden?
  • Ob eine Begehung vor Ort nötig ist
  • Ob anwendbare Typ-C-Normen den Rahmen vorgeben

Schicken Sie uns die vorhandenen Unterlagen. Nach der Sichtung erhalten Sie ein Angebot.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen?

Unser kompetentes Team ist für Sie da.

Wir sind Dienstleister für CE-Kennzeichnung und Beratung im Bereich Maschinen, Anlagen und Umbauten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt.

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