
Einführer / Importeur von Produkten in die EU
Der Einkauf von Produkten über das Internet außerhalb der EU und anschließender Einfuhr in die EU ist auf den ersten Blick sehr einfach.
Es gibt aber hier Verordnungen, Richtlinien, Gesetze und EN-Sicherheitsnormen, die zu beachten sind wie z.B.
- Beschluss Nr. 768/2008/EG über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten
- Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit seinen Verordnungen
- die produktspezifischen EU-Richtlinien und -Verordnungen, etwa Maschinenrichtlinie bzw. Maschinenverordnung, Niederspannungs- und EMV-Richtlinie
- für Verbraucherprodukte die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
In diesem Bericht werden nur die technischen Vorgaben behandelt. Die rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und zolltechnischen Vorgaben sind gesondert von den entsprechenden Informationsstellen zu erfragen (IHK, Behörden, Steuerberater, Rechtsbeistand usw.).
Inverkehrbringen, Bereitstellen, Inverkehrbringer
- Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts im Rahmen einer Geschäftstätigkeit.
- Inverkehrbringen ist die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Unionsmarkt. Für dieses Produkt müssen die Anforderungen zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein.
- Einführer (Importeur) ist, wer ein Produkt aus einem Drittland in der EU in Verkehr bringt. Er ist damit der Inverkehrbringer dieses Produkts.
Auch eine gebrauchte Maschine aus einem Drittland wird mit der Einfuhr erstmals in der EU in Verkehr gebracht und muss die Anforderungen erfüllen wie eine neue. Die Begriffe im Einzelnen erläutert der Leitfaden „Blue Guide“ der EU-Kommission.
Pflichten des Importeurs
Für Produkte nach den neueren EU-Richtlinien, etwa Niederspannungs- und EMV-Richtlinie, und ab dem 20. Januar 2027 auch für Maschinen nach der Maschinenverordnung hat der Importeur eigene Pflichten:
- nur konforme Produkte in Verkehr bringen
- sicherstellen, dass der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt und die technischen Unterlagen erstellt hat
- prüfen, dass CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung und Anleitung mit Sicherheitsinformationen in der Landessprache vorhanden sind
- den eigenen Namen und die Postanschrift auf dem Produkt angeben, wenn das nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den Begleitunterlagen
- die Konformitätserklärung zehn Jahre aufbewahren und dafür sorgen, dass die technischen Unterlagen den Behörden vorgelegt werden können
- bei nicht konformen Produkten Korrekturmaßnahmen ergreifen und die Behörden informieren
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kennt den Importeur noch nicht als eigene Rolle. Hat der Hersteller weder Sitz noch Bevollmächtigten in der EU, trägt derjenige die Herstellerpflichten, der die Maschine in der EU in Verkehr bringt. Bringt ein Importeur ein Produkt unter eigenem Namen in Verkehr oder verändert es, wird er selbst zum Hersteller. Hersteller außerhalb der EU können einen Bevollmächtigten benennen.
CE oder „China Export“?
Ein rechtlich festgelegtes Zeichen „China Export“ gibt es nicht. Gemeint ist meist ein Zeichen, das dem CE-Zeichen ähnelt, dessen Buchstaben aber enger stehen. Für den Importeur entscheidet ohnehin nicht das Zeichen, sondern ob die Unterlagen dahinter stimmen: Konformitätserklärung mit den richtigen Rechtsakten und Normen, technische Unterlagen, Anleitung in deutscher Sprache und ein Typenschild mit den Pflichtangaben. Fehlt das, haftet der Importeur gegenüber der Marktüberwachung, nicht der Hersteller in Fernost. Worauf es bei der Konformitätserklärung ankommt, steht unter Konformitätserklärung.
Wir bieten Ihnen folgende Unterstützung an:

Erstellung einer Checkliste für die Beschaffung CE-konformer Maschinen unter Berücksichtigung von:
- Definition der Schnittstelle Hersteller/Betreiber inklusive verantwortliche Person beim Betreiber/Käufer und deren rechtlicher Verantwortung.
- Definition der Vorgaben, die sich aus den rechtlichen Rahmenbedingungen ergeben inklusive der Betrachtung unter dem Gesichtspunkt Betriebssicherheitsverordnung. Ergebnis ist die Sicherheitsabnahme schon bei der Aufstellung. Keine unnötigen Verzögerungen.
Der Aufwand wird ca. 1–2 Std. + Bericht betragen. Das Ergebnis lässt sich rechnen.
- Definition der notwendigen Abnahmeprüfungen insbesondere Dokumentation und die Nachweispflicht der durchgeführten Prüfungen.
- Welche Prüfungen muss der Hersteller liefern?
- Welche Prüfungen kann ich zusätzlich fordern, um einen sofortigen Produktionsstart durchführen zu können? Siehe auch sicherheitstechnische Abnahme.
Definition der betreiberseitigen Dokumente, die vorab geliefert werden können, um entsprechende Prüfanweisungen und Wartungsanweisungen aufzustellen und in das betriebseigene Überwachungssystem einzubinden.
Der Aufwand wird ca. 2–8 Std. + Bericht betragen. Der Nutzen unbezahlbar.
Vorab erstellte Unterlagen ersparen Ihnen Zeit. Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung, damit Sie und Ihre Mitarbeiter die notwendige Produktionszeit haben und nicht unnötige Zeiten in Unterlagenrecherche und deren Richtigkeit verbrauchen. Gerne begleiten wir Sie über die gesamte Projektzeit oder stellen Ihnen Ihre individuelle Checkliste zusammen. Fehlen Unterlagen, erstellen wir Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und Konformitätserklärung.
PS: Maschinen, die ohne normkonforme Auslegung in den Markt gelangen, können ein Vielfaches des Verkaufs-/ Anschaffungspreises verschlingen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bedenken Sie: Rückholaktionen erhöhen zwar den Bekanntheitskreis am Markt, sind aber kein Garant für Kundenbindung. Kontaktieren Sie uns. Wir können Ihnen Angebote unterbreiten für die Schulung oder für die komplette Dokumentation. Es ist Ihr Haftungsrisiko. Warten Sie nicht!
Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen?
Unser kompetentes Team ist für Sie da.
Wir sind Dienstleister für CE-Kennzeichnung und Beratung im Bereich Maschinen, Anlagen und Umbauten. Unsere Tätigkeit erstreckt sich über das gesamte Bundesgebiet und den angrenzenden deutschsprachigen Raum und wird durch langjährige Erfahrung im Maschinenbau und der damit verbundenen Sicherheitstechnik geprägt.
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