
Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
⚠️ Wichtige Änderung ab 2027
Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 tritt am 14. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Während der Übergangsphase (bis 13.01.2027) können Hersteller wählen, nach welchem Regelwerk sie ihre Maschinen zertifizieren möchten.
Übergangsfristen im Überblick
Bis 13.01.2027
- ✓ Maschinenrichtlinie 2006/42/EG noch gültig
- ✓ Wahlrecht: alte oder neue Verordnung anwendbar
- ✓ Bestandsmaschinen nicht betroffen
Ab 14.01.2027
- ✓ Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verpflichtend
- ✓ Neue Anforderungen an Cybersicherheit
- ✓ Erweiterte Dokumentationspflichten
Wesentliche Änderungen der neuen Verordnung
1. Cybersicherheit und Datenschutz
Erstmals werden verbindliche Anforderungen an die Cybersicherheit von Maschinen gestellt:
- Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Steuerungssysteme
- Verschlüsselung kritischer Datenverbindungen
- Sichere Software-Updates und Patch-Management
- Rückverfolgbarkeit von Datenflüssen
2. Digitale Dokumentation
- Betriebsanleitungen dürfen ausschließlich digital bereitgestellt werden
- QR-Codes oder andere elektronische Zugriffsmöglichkeiten erforderlich
- Papierversion nur noch auf Anfrage verpflichtend
- Einheitliche digitale Produktpässe (Digital Product Passport)
3. KI und autonome Systeme
Neue Anforderungen für Maschinen mit Künstlicher Intelligenz:
- Transparenzpflichten für selbstlernende Systeme
- Menschliche Überwachung (Human Oversight) bei kritischen Entscheidungen
- Dokumentation von Trainingsdaten und Algorithmen
- Besondere Risikobeurteilung für adaptive Systeme
4. Erweiterte Rückverfolgbarkeit
- Verpflichtende Unique Device Identification (UDI)
- Lückenlose Dokumentation der Lieferkette
- Registrierung in EU-Datenbanken (EUDAMED-ähnlich)
Was bleibt unverändert?
- Grundlegende Sicherheitsanforderungen (Essential Health and Safety Requirements)
- CE-Kennzeichnung als Voraussetzung für Inverkehrbringen
- Konformitätsbewertungsverfahren (Module A bis H1)
- Pflicht zur Risikobeurteilung nach EN ISO 12100
- Benannte Stellen für komplexe Maschinen
Unsere Empfehlungen für Hersteller
Jetzt handeln!
- Gap-Analyse durchführen: Prüfen Sie, welche neuen Anforderungen Ihre Maschinen betreffen (insbesondere Cybersicherheit, KI, digitale Dokumentation).
- Entwicklungsprozesse anpassen: Integrieren Sie neue Anforderungen frühzeitig in Ihre Produktentwicklung.
- Dokumentation modernisieren: Bereiten Sie digitale Betriebsanleitungen und Produktpässe vor.
- Lieferanten einbinden: Stellen Sie sicher, dass Ihre Zulieferer die neuen Anforderungen kennen und umsetzen.
- Schulungen planen: Bilden Sie Ihr Team zu den neuen Regelungen fort.
Wie DSS-Siegmund Sie unterstützt
Beratung & Analyse
- ✓ Gap-Analyse zu bestehenden Maschinen
- ✓ Roadmap für die Umstellung
- ✓ Schulungen für Ihr Team
Technische Umsetzung
- ✓ Cybersecurity-Konzepte
- ✓ Risikobeurteilung für KI-Systeme
- ✓ Digitale Dokumentation
Konformitätsbewertung
- ✓ Prüfung nach neuer Verordnung
- ✓ Technische Dokumentation
- ✓ CE-Konformitätserklärung
Fortlaufende Betreuung
- ✓ Updates zu Interpretationen
- ✓ Harmonisierte Normen
- ✓ Best Practices
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Müssen Bestandsmaschinen nachgerüstet werden?
Nein. Maschinen, die vor dem 14.01.2027 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht nachträglich an die neue Verordnung angepasst werden. Sie dürfen weiterhin genutzt und verkauft werden.
Kann ich nach dem 14.01.2027 noch nach der alten Richtlinie zertifizieren?
Nein. Ab dem 14.01.2027 muss zwingend die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 angewendet werden. Eine Zertifizierung nach der alten Richtlinie ist dann nicht mehr möglich.
Welche Maschinen sind besonders von den Änderungen betroffen?
Besonders betroffen sind vernetzte Maschinen, Anlagen mit Software-Updates, Maschinen mit KI-Komponenten und autonome Systeme. Hier greifen die neuen Cybersecurity-Anforderungen besonders stark.
Muss ich die Betriebsanleitung digital bereitstellen?
Ja, die digitale Bereitstellung wird zur Norm. Eine Papierversion muss nur noch auf ausdrückliche Anfrage des Betreibers innerhalb eines Monats kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Welche harmonisierten Normen gelten unter der neuen Verordnung?
Die meisten bestehenden harmonisierten Normen (z.B. EN ISO 12100, EN 60204-1) bleiben zunächst gültig. Die EU-Kommission wird jedoch neue und aktualisierte Normen veröffentlichen, insbesondere für Cybersicherheit und KI-Systeme.
Weiterführende Informationen
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