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KI-Pflichtschulung nach Artikel 4 der KI-Verordnung

KI-Pflichtschulung nach Artikel 4

E-Learning im eigenen Tempo — 90 Minuten, mit Abschlussprüfung und Kompetenznachweis

Eine Pflicht, die seit Februar 2025 gilt

Mit Artikel 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 hat der europäische Gesetzgeber eine Pflicht geschaffen, die viele Unternehmen noch nicht auf dem Schirm haben: Wer KI-Systeme bereitstellt oder einsetzt, muss dafür sorgen, dass die Menschen, die damit arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

Die Pflicht trifft Anbieter und Betreiber gleichermaßen. Sie gilt also nicht nur für Unternehmen, die KI entwickeln, sondern auch für jedes Unternehmen, das KI-Werkzeuge im Arbeitsalltag nutzt.

Zu berücksichtigen sind dabei die Vorkenntnisse und die Ausbildung der Beschäftigten, der Zusammenhang, in dem die Systeme eingesetzt werden, und die Personen, auf die sich der Einsatz auswirkt.

Die Verordnung schreibt weder eine bestimmte Form der Schulung noch eine Zertifizierung vor. Was Sie brauchen, ist eine nachvollziehbar dokumentierte Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Genau dafür ist diese Schulung gemacht.

Die Pflicht gilt strenggenommen der KI-Kompetenz selbst, nicht einer bestimmten Schulungsform — diese Schulung ist der Weg, sie zu erfüllen und für Ihre Unterlagen zu dokumentieren.

Das Angebot auf einen Blick

Form
E-Learning zum Selbstlernen
Umfang
rund 90 Minuten
Unterlage
Schulungs-PDF im Portal
Abschluss
Prüfung und Kompetenznachweis
Zugang
90 Tage ab Freischaltung
Für wen
alle Beschäftigten, die KI nutzen

179 € pro Teilnehmer

zzgl. gesetzlicher USt. Angebot ausschließlich für Unternehmen.

Inhalte der Schulung

Für wen: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die KI-Systeme im Unternehmen einsetzen oder bereitstellen — unabhängig von Vorkenntnissen.

  • Was die KI-Verordnung unter KI-Kompetenz versteht
  • Wie KI-Systeme arbeiten und wo ihre Grenzen liegen
  • Risiken im betrieblichen Einsatz: Fehlausgaben, Verzerrungen, Scheinsicherheit
  • Umgang mit Betriebs-, Kunden- und Personendaten
  • Die eigene Rolle nach der Verordnung erkennen
  • Pflichten bei Hochrisiko-Anwendungen im Überblick
  • Dokumentation der Unterweisung

So läuft das E-Learning ab

1

Anmelden

Sie melden über das Formular auf dieser Seite bis zu 20 Teilnehmer je Anmeldung an. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie sofort.

2

Rechnung und Freischaltung

Sie erhalten eine Rechnung. Nach Zahlungseingang fragen wir Name und E-Mail-Adresse jedes Teilnehmers bei Ihnen ab und schalten dann die Zugänge frei — das übernehmen wir von Hand, damit die Zuordnung zu Ihrem Unternehmen stimmt.

3

Zugangsdaten

Jeder Teilnehmer erhält einen persönlichen Zugang zu unserem Schulungsportal. Der Zugang gilt 90 Tage ab Freischaltung.

4

Schulung durcharbeiten

Die Schulungsunterlage steht als PDF im Portal bereit. Der Umfang entspricht rund 90 Minuten; bearbeitet wird sie im eigenen Tempo, auch in mehreren Abschnitten.

5

Prüfung und Nachweis

Am Ende steht eine Abschlussprüfung im Portal, die serverseitig ausgewertet wird. Nach Bestehen steht der Kompetenznachweis als PDF zum Herunterladen bereit.

Was Ihre Mitarbeiter bekommen

Schulungsunterlage als PDF

Die vollständigen Inhalte zum Nachschlagen, auch nach der Prüfung im Zugangszeitraum abrufbar.

Zugang zum Schulungsportal

90 Tage ab Freischaltung, für jeden Teilnehmer persönlich.

Abschlussprüfung

Serverseitig ausgewertet. Die richtigen Antworten verlassen unseren Server nicht — nur so taugt das Ergebnis als Nachweis.

Kompetenznachweis KI (Art. 4)

Als PDF, mit Name, Kurstitel, Datum und Ergebnis — verwendbar für Ihre Dokumentation der Unterweisung.

Zum E-Learning anmelden

Melden Sie bis zu 20 Teilnehmer je Anmeldung an. Sie erhalten eine Rechnung; nach Zahlungseingang schalten wir die Zugänge frei.

179 € pro Teilnehmerzzgl. gesetzlicher USt. Angebot ausschließlich für Unternehmen.

Die Online-Anmeldung steht gerade nicht zur Verfügung. Bitte melden Sie sich telefonisch unter 06073 711019 oder per Kontaktformular an.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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